Berufshaftpflicht für Masseure

Berufshaftpflicht für Masseure günstig versichern

Berufshaftpflicht für Masseure

Günstige Berufshaftpflicht für Masseure

Eine Berufshaftpflicht für Masseure ist unerlässlich. Sie schützt Ihre Praxis vor den finanziellen Folgen eines Haftpflichtschadens. Eingeschlossen im Versicherungsschutz sind auch Ihre angestellten Mitarbeiter. Wir zeigen Ihnen, wie schon eine günstige Berufshaftpflicht Masseure umfangreich schützt.

Wer kann sich in der Berufshaftpflicht für Masseure versichern?

Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung für Masseure gibt es für Wellnessmasseure als auch für medizinische Masseure & med. Bademeister. Nachfolgend auszugsweise verschiedene Tätigkeiten, die versichert werden können:

  • med. Massage
  • med. Bademeister
  • Massagetherapeut
  • Sport Massage
  • Fußreflexzonenmassage
  • Thai-Massage
  • Hot-Stone Massage / Cold Stone Massage
  • Ayurveda Massage
  • Lomi Lomi Massage
  • Erotik / Erotische Massage (auf Anfrage)

Mobile Massage, Hot Chocolate, Shirodhara Ölstirnguß, Kräuterstempelmassage, Aromaölmassage, Tibetische Honigmassage, Klassische Ganzkörpermassage, Thailändische Ganzkörpermassage, Ölkerzenmassage, Edelstein Kristall Massage, Honig Schröpfmassage, Ohrkerzenbehandlung, Fire & Ice, Warme Muschelmassage, Massage von Schwangeren, Massage von Kindern, … uvm.

Jeder Beruf hat seine individuellen Risiken, die es abzusichern gilt. Eine Berufshaftpflicht, die explizit auf eine bestimmte Zielgruppe ausgelegt ist, berücksichtigt diese ganz besonders.

Berufshaftpflicht: Masseure richtig versichern!

Versicherungsgesellschaften unterscheiden in der Berufshaftpflicht Masseure oder Wellnessmasseure. Während die med. Massage gelerntem Fachpersonal vorenthalten bleibt, gestaltet sich der Zugang zur Wellnessmassage deutlich einfacher.

Wichtig beim Abschluss der beruflichen Haftpflichtversicherung für Masseure ist deshalb, seine Tätigkeit dem Versicherer möglichst genau zu beschreiben. Geben Sie nur an, dass Sie medizinische Massage ausüben oder medizinischer Bademeister sind, wenn dem auch wirklich so ist und Sie die entsprechende Qualifikation dafür nachweisen können.

Wem es nicht erlaubt ist medizinische Massagen anzubieten, dies aber dennoch tut, hat dafür keinen Versicherungsschutz in der Berufshaftpflicht Versicherung.

Unser Tipp: Schließen Sie die Berufshaftpflicht für Ihre Massage Tätigkeit bereits zum Zeitpunkt Ihrer Existenzgründung ab. Manche Versicherer gewähren gerade am Anfang Existenzgründungsnachlässe. Aber auch ohne diese Nachlässe ist die Berufshaftpflicht Massage Praxen zu empfehlen, weil sie Sie umfangreich schützt und Sie damit Ihre Existenz sichern.

Was ist in der Berufshaftpflicht für Masseure versichert?

Versichert in der Berufshaftpflichtversicherung sind Personenschäden, Sachschäden und die daraus resultierenden Vermögensschäden. Die Versicherungssumme fängt für gewöhnlich bei 3 Mio. an, geht über 5 Mio. bis hin zu 10 Mio. Euro und mehr.

Häufig versichert sind auch Zweitpraxen, Angestellte Mitarbeiter oder Schulungen, Seminare und Dozententätigkeiten. Der Versicherungsschutz erstreckt sich über Deutschland und vielmals auch über das europäische Ausland.

Manche Versicherer bieten zudem günstige Konditionen für den Einschluss einer Familien-Privathaftpflicht oder einer günstigen Hundehaftpflicht für 1-2 Hunde.

Der Beruf des Masseurs / der Masseurin

Als Masseure und medizinische Bademeister bezeichnet man Menschen, die nach einer entsprechenden Ausbildung und danach abgelegter staatlicher Prüfung Massagen ausüben. Die weibliche Schreibweise ist Masseurin medizinische Bademeister. Wir werden zur besseren Lesbarkeit hier die männliche Schreibweise verwenden, damit aber grundsätzlich beide Gruppen ansprechen. Abweichende Begrifflichkeiten gibt es in Österreich und der Schweiz, wobei wir die Berufshaftpflicht Massage Praxen derzeit nur anbieten, wenn sich der Hauptsitz in Deutschland befindet.

Bei einem Masseur handelt es sich um einen Gesundheitsfachberuf. Masseure verabreichen zur Linderung von Schmerzen oder zur Heilung von Beschwerden Massagen, Bäder und auch weitere Therapien. Medizinische Massagen erfolgen auf Anweisung von Ärzten. Sie werden per Rezept verschrieben und von der Krankenkasse (teilweise) übernommen.